1. Gegenstand der Vereinbarung
Umseitige Vereinbarungen verpflichten die Schule (den Kindergarten), sowie die Firma Starfoto zur Einhaltung des vereinbarten Fototermines im angegebenen Zeitraum.
2. Herstellungsrisiko
Das Aufnahme- und Herstellungsrisiko trägt allein die Firma Starfoto. Die Fotoserien werden zur Ansicht der Eltern hergestellt. Eine Abnahmeverpflichtung für die Eltern, die Schule oder den Kindergarten besteht nicht.
3. Fototermin
Unser Fotograf ist selbstverständlich bemüht, den vereinbarten Fototermin einzuhalten. Falls dies nicht möglich sein sollte, erklärt sich die Schule (der Kindergarten) mit einem Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage bereit. Terminzusagen und Nebenabsprachen von Seiten des Fotografen bedürfen stets der Bestätigung durch die Firma Starfoto.
4. Widerruf
VEs gilt die gesetzliche Stornofrist laut Konsumentenschutz. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
5. Schriftform
Mündliche Absprachen mit Außendienstmitarbeitern oder Fotografen, sowie Anfragen bezüglich des Fototermines bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Starfoto.
6. Lieferung und Abrechnung
Mit Annahme der Bildlieferung besteht eine Abrechnungsverpflichtung gemäß den allgemeinen Zahlungsbedingungen der Firma Starfoto.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das zuständige Bezirksgericht Korneuburg.